erschienen am 26.07.2022 im Traunsteiner Tagblatt, Text und Bild: G.Pültz
Traunstein – Der emeritierte Papst Benedikt XVI. bleibt Ehrenbürger der Stadt Traunstein. Und der Platz am Landratsamt trägt auch weiterhin dessen Namen – Alles andere ist jetzt nicht mehr vorstellbar. Nachdem die »Kommission zur örtlichen Erinnerungs- und Würdigungskultur im Landkreis Traunstein« ihren Abschlussbericht vorgelegt hat (wir berichteten bereits kurz), sieht Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer (CSU), wie er auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts am gestrigen Dienstag mitteilte, keine Veranlassung, eine Veränderung vorzunehmen.
»Das Ergebnis der Kommission ist klar und nachvollziehbar«, sagte Hümmer. »Weder eine Umbenennung von Plätzen noch eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde kommen für mich in Frage. Dafür müsste es gewichtige Gründe geben. Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien oder gar ein strafbares Verhalten können Papst Benedikt emeritus allerdings nicht angelastet werden.« Der emeritierte Papst habe sich für Fehler während seiner Amtszeiten entschuldigt und damit auch Verantwortung übernommen.
Hümmer führte weiter aus: »Für manche – gerade auch in den überregionalen Medien – ist Joseph Ratzinger ein Feindbild. Dieser Haltung unkritisch und ohne sachliche Gründe nachzugeben, widerstrebt mir.« Klar sei aber, so der Rathauschef, dass der Missbrauchsskandal »abscheulich und abgründig« sei. Hümmer: »Die Kirche muss hier noch vieles aufarbeiten und bedingungslos auf Seiten der Opfer stehen.«
Landrat Siegfried Walch (CSU) teilte auf Anfrage Folgendes mit: »Wir möchten uns nochmal bei allen Mitgliedern der unabhängigen Kommission dafür bedanken, dass sie sich mit einem so hochkomplexen Thema auseinandergesetzt haben.« Der Bericht stehe für sich – und man sollte ihn durchaus als neutrale Bewertung so zur Kenntnis nehmen.
»Jetzt ist die Frage: Wie gehen die politischen Gremien damit um?« Als Landrat könne er nicht für die einzelnen Kommunen sprechen. Sehr wohl aber könne er am Landratsamt etwas machen. Walch: »Wir werden eine Kontextualisierung an unserem Gebäude am Papst-Benedikt-XVI.-Platz vornehmen und QR-Codes mit weiteren Informationen an unserem Gebäude anbringen.«
Nachdem im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Vorwürfe erhoben worden waren, dass sich Benedikt XVI. in dessen vormaligem Amt als Kardinal in München falsch verhalten habe, hatten der Landkreis Traunstein, die Städte Traunstein und Tittmoning sowie die Gemeinde Surberg Anfang dieses Jahres die »Kommission zur örtlichen Erinnerungs- und Würdigungskultur im Landkreis Traunstein« eingesetzt. Der Auftrag an die, wie sie betonten, unabhängigen und neutralen Mitglieder lautete, für die kommunalen Entscheidungsgremien zu erörtern, ob ein Handlungsbedarf in Bezug auf den Umgang mit Ehrenbürgerwürden, Ehrenzeichen, die Errichtung von Denkmälern sowie die Benennung von Straßen und Plätzen nach »Papst Benedikt XVI.« besteht.
Mehrmals tagte die Kommission in den vergangenen Monaten. Und am Montagnachmittag gab sie nun ihr Ergebnis bekannt: Sie sehe, wie sie mitteilte, keinen Handlungsbedarf hinsichtlich Ehrenbürgerwürden, Ehrenzeichen, Denkmälern sowie der Benennung von Straßen oder Plätzen nach Papst Benedikt XVI. im Landkreis Traunstein. Papst emeritus Benedikt XVI. könnten Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien nicht angelastet werden.
Aus Sicht der Kommission sei »durchaus positiv zu würdigen, dass sich der emeritierte Papst kritisch mit der Rolle als Leitungsverantwortlicher im Kontext der unzweifelhaft geschehenen Missbrauchsfälle durch Kleriker und Bedienstete der katholischen Kirche auseinandersetzt«. Denn hinsichtlich der organisatorischen Verantwortung positioniere sich Benedikt XVI. eindeutig. So habe er mit dem Schreiben vom 6. Februar 2022 kundgetan, so die Kommission, dass er in der katholischen Kirche große Verantwortung getragen habe und Schmerz über die Vergehen und Fehler empfinde, die in seinen Amtszeiten geschehen seien. »Er bedauere jeden Einzelfall sexuellen Missbrauchs und bittet die Betroffenen sexuellen Missbrauchs aufrichtig um Entschuldigung.«
Damit greifen nach Ansicht der Kommission die Kriterien für eine Aberkennung oder Umbenennung derzeit nicht. Die Kommission ist überzeugt, »dass die hohen Hürden eines signifikanten rechtsstaatlichen Verstoßes oder die Missbilligung rechtsstaatlicher Grundsätze in der Person Benedikt XVI. keinen Ansatz finden«.